| So kommt das Geld in's Börsel | ||
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| Online Broschüre - Herausgeberinnen: Strategische Partnerinnenschaft (FMBB und AMS NÖ) | ||
Informationen Adressen und Links in alphabetischer Reihenfolge |
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Arbeiterkammer NÖ (AK NÖ)Die Arbeiterkammer unterstützt und hilft bei allen arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen, bei Fragen zur Arbeitnehmerinnenveranlagung (=Steuerausgleich), zur Einreichung von Frühpensionen, bietet Informationen bei Konsumentenschutzfragen.Adresse:
AK BildungsbonusJedes Mitglied der NÖ AK kann einmal pro Kalenderjahr einen Bildungsbonus von 100 Euro bekommen. AKNÖ-Mitglieder mit Kinderbetreuungsgeldbezug erhalten einen Zusatz-Bonus in der Höhe von 50 Euro. Arbeitsuchende AK-Mitglieder bekommen ab 1. Mai 2009 den doppelten Bildungsbonus der AKNÖ, also 200 Euro im Jahr. Der Bildungsbonus gilt für all jene Kurse, die in den Kursprogrammen zahlreicher niederösterreichischer Bildungseinrichtungen mit dem AKplus-Logo gekennzeichnet sind. Für die Bestellung genügt ein Anruf bei der AKNÖ-Bildungsbonus-Bestellhotline: 05 7171-1234 oder Bestellung per Mail: E-Mail: bildungsbonus@aknoe.at AKNÖ-Arbeitsrechtberatung: 05 7171-1717 AKNÖ Bildungsinformation: 05 7171-1818, E-Mail: bildung@aknoe.at AKNÖ Servicekartenhotline: 05 7171-1212, E-Mail: servicekarte@aknoe.at Absetzbeträge für Familien und AlleinerzieherinnenAbsetzbeträge vermindern die tatsächlich zu leistende Steuerschuld:Damit Sie den AlleinverdienerIn- bzw. AlleinerzieherInnenabsetzbetrag bekommen, müssen Sie ihn bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung (vormals Lohnsteuerjahresausgleich) bei Ihrem zuständigen Finanzamt ankreuzen und beantragen oder er wird monatlich bei Ihrem Arbeitgeber (auf Antrag) berücksichtigt. Geld rückerstattet bekommen Sie auf Antrag vom Finanzamt, wenn Ihr Einkommen nicht lohnsteuerpflichtig war und die Absetzbeträge daher bei Ihrem Arbeitgeber nicht berücksichtigt werden konnten oder Sie ein steuerfreies Einkommen (z. B. Arbeitslosengeldbezug) hatten (Negativsteuer durch die ArbeitnehmerInnenveranlagung). Detailinformationen zu
Steuerliche Absetzbarkeit von KinderbetreuungskostenKosten für die Kinderbetreuung können von steuerpflichtigen Eltern in der Höhe von maximal 2.300 Euro pro Kalenderjahr abgesetzt werden.Bedingungen für Absetzbarkeit: Kind/er max. bis vollendetes 10. Lebensjahr bzw. Kind/er bis 16. Lebensjahr, wenn auf Grund einer Behinderung erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird. Betreuung in privaten, öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtung oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person, Betreuungskosten müssen tatsächlich entstanden sein. ArbeitnehmerinnenförderungAbteilung Allgemeine Förderung - ArbeitnehmerInnenförderung3109 St.Pölten, Landeshauptplatz 1, Haus 9 Friedrich Kager, Kurt Kreitzer, Josef Waygad Tel. 02742/905-11226,-11236,-11237 Allgemeine Voraussetzungen für Förderungen im Rahmen der NÖ Arbeitnehmerinnenförderung:
Arbeitnehmerinnenveranlagung (=früher Lohnsteuerausgleich)Lohnsteuerpflichtige Personen können im Rahmen der Arbeitnehmerinnenveranlagung einen Alleinverdienerinnen- / Alleinerzieherinnenabsetzbetrag, eine Pendlerpauschale sowie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend machen und eine Lohnsteuergutschrift erhalten. Zuständige Behörde ist das Wohnsitzfinanzamt.Dort und auch bei der AK sind nähere Informationen zu erhalten. Arbeitsmarktservice (AMS)Angebote der regionalen Geschäftsstellen des Arbeits-marktservice für arbeitslose und arbeitsuchende PersonenDas AMS unterstützt alle Personen, die einen (neuen) Arbeitsplatz suchen, auch wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Denn auch ohne diesen Anspruch können Personen das Beratungs- und Vermittlungsservice kostenlos nutzen. Weiters wird Personen, die (noch) in einem Dienstverhältnis stehen, jedoch eine berufliche Veränderung planen, empfohlen, sich beim AMS zu melden. Das Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe dient zur Existenzsicherung für die Zeit der Arbeitsuche. Anspruchsberechtigt ist grundsätzlich jede Person, die unter anderem die Voraussetzungen der Arbeitsfähigkeit, Arbeitswilligkeit und Arbeitslosigkeit erfüllt und über die erforderlichen Versicherungszeiten (Anwartschaft) verfügt. Darüber hinaus muss man der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen - also eine Beschäftigung aufnehmen bzw. ausüben können und dürfen. Jedenfalls erforderlich ist die Bereitschaft zur Aufnahme einer Beschäftigung in einem festgelegten Mindestausmaß, darunter ist eine Beschäftigung im Ausmaß von zumindest 20 Wochenstunden zu verstehen. Bei Betreuungsverpflichtungen für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr oder für ein behindertes Kind - wenn für diese keine längere Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist - muss auf jeden Fall eine Beschäftigung im Ausmaß von 16 Wochenstunden möglich sein. Wie hoch ist Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld? Das Bundesrechenzentrum bietet im Auftrag des Arbeitsmarktservice die Möglichkeit, einfach und unbürokratisch die Höhe Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld zu berechnen. Der Link zu dieser Berechnung: http://ams.brz.gv.at/ams/alrech/ Sie finden in jedem Bezirk eine regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice. Dort erhalten Sie weitere Informationen und Beratung und Informationen über Leistungsansprüche, Kurs- und Förderangebote. Arbeitsmarktservice Niederösterreich 1010 Wien, Hohenstaufengasse 2 Tel.: 01/53136 WiedereinsteigerInnen-Hotline des AMS Nö: Tel. 0800/204 903 (Gratis-Nummer) Auf der AMS-Homepage finden sich viele Informationen über Jobangebote, Kurs- und Förderangebote: http://www.ams.at/noe/sfa/sfags.html EURES European Employment Service (European Employment Service) ist ein Kooperationsnetz zwischen der Europäischen Kommission und den öffentlichen Arbeitsverwaltung der EWR-Länder. Eures-Angebote: Europaweite Job-Suche, Informationen unter http://eures.europa.eu und www.europass.at Arbeitsmarktservice DienststellenARGE Delogierungsprävention in NÖSoziale, rechtliche und finanzielle Beratung bei drohendem Wohnungsverlust durch Delogierung.www.wohnungssicherung-noe.at/ Beratungsstellen für Wohnungssicherung in NÖ: Wohnungssicherung NÖ Nord-West
AusgleichszulageDie Ausgleichszulage soll allen PensionsbezieherInnen, die im Inland leben, ein Mindesteinkommen sichern. Liegt das Gesamteinkommen (Pension plus sonstige Nettoeinkommen plus eventuelle Unterhaltsansprüche) unter einem gesetzlichen Mindestbetrag (Richtsatz), so erhalten die PensionsbezieherInnen eine Ausgleichszulage zur Aufstockung ihres Gesamteinkommens. Jeder Pensionsantrag wird auch als Antrag auf Ausgleichszulage gewertet. Die zuständige Behörde ist der jeweilige Pensionsversicherungsträger.Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen. Die ArmutskonferenzDie Armutskonferenz, das österreichische Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung, ist seit über zehn Jahren als Lobby derer, die keine Lobby haben, aktiv. Sie engagiert sich, um die verschwiegenen Probleme von Armut und sozialer Ausgrenzung in Österreich zu thematisieren und eine Verbesserung der Lebenssituation Betroffener zu erreichen.Die Arbeitsgruppe "Frauen und Armut" konzentriert sich auf die Aufgaben Erfahrungsaustausch über die jeweils aktuellen Entwicklungen in der österreichischen Familien-, Frauen-, Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, Strategieentwicklung zur Vermeidung und Bekämpfung von Frauenarmut, Öffentlichkeitsarbeit in Form von Informationsarbeit, Medienarbeit und Aktionen unter dem Gesichtspunkt geschlechtsspezifischer Schwerpunktsetzungen, Vernetzungsaktivitäten. Kontakt: Michaela Moser (Öffentlichkeitsarbeit): E-mail: michaela.moser@armutskonferenz.at www.armutskonferenz.at
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