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Online Broschüre - Herausgeberinnen: Strategische Partnerinnenschaft (FMBB und AMS NÖ)
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Armut

Definition von "Armut"

Frauenarmut in Österreich

Armutsfallen bei Frauen

Strategien gegen die Armut von Frauen

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Katastrophenhilfe österreichische Frauen
Finanzielle Unterstützung für in Not geratene Familien, alleinstehende Mütter, alte und behinderte Menschen bei Brand-, Hochwasser-, Lawinen- und anderen Naturkatastrophen, bei Lebenskatastrophen (z.B. Tod des Familienerhalters), Familien in Not, Unfall/schwere Krankheit/Invalidität, Menschen mit Behinderungen, alten Menschen, die besonders bedürftig sind, Kindern und Jugendlichen in besonderen Notlagen, bei unverschuldeten finanziellen Notsituationen.
In jedem Bundesland stehen Ansprechpartnerinnen zur Verfügung:

KÖF Landesleitung NÖ: Elfriede Strasshofer
3650 Pöggstall, Obere Hauptstr.10, Tel.: 0664 / 91 83 124
1010 Wien Krugerstraße 3 Postfach Tel. 01/512800, 5127722
www.koef.at

Kinderbetreuungsgeld
Das Kinderbetreuungsgeld steht allen Eltern zu, unabhängig davon, ob diese erwerbstätig oder pflichtversichert sind bzw. waren.
Die Eltern müssen im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben, Anspruch auf Familienbeihilfe haben, rechtmäßig in Österreich leben, die vorgeschriebenen Mutter-Kind-Paß-Untersuchungen müssen durchgeführt werden und die Zuverdienstgrenze darf nicht überschritten werden.

Den Eltern stehen seit 1.1.2010 fünf verschiedene Varianten des Bezugs mit unterschiedlicher Höhe und Bezugsdauer und Aufteilung des Bezugs auf Mutter und Vater zur Auswahl. Es sind spezielle Regelungen für Alleinerziehende und für einkommensschwache Familien vorgesehen (z.B. Anspruch auf zusätzlich € 180,-- monatlich für max. 1 Jahr bei Kinderbetreuungsgeld-Variante 2 bis 5, nicht bei einkommens- abhängigem Kinderbetreuungsgeld, für einkommensschwache Familien zusätzlich).
Informationen unter:
Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld
Für Geburten ab 1. Jänner 2010 können einkommensschwache Bezieherinnen/einkommensschwache Bezieher einer der Pauschalvarianten des Kinderbetreuungsgeldes (KBG) zusätzlich eine Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld beim BMWFJ beantragen. Die Höhe der Beihilfe beträgt 6,06 Euro pro Tag. Das sind ca. 181 Euro pro Monat.

www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080608.html

Kinderbetreuungszuschuss
Gültig ab 1. 7. 2010
Ein Zuschuss für die Kinderbetreuung jener Kinder, die im Alter von 2,5 bis 3 Jahren keinen Kindergartenplatz erhalten haben.
Der Zuschuss des Landes betrifft jene Kinder, die das 30. Lebensmonat vollendet haben und kein Kinderbetreuungsgeld des Bundes oder eine Förderung nach dem NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996 (Tagesmütterförderung) beziehen.
Für den Bezug der Förderung besteht eine Familien-Einkommensobergrenze.
Der Antrag muss bis zum 3. Geburtstag des Kindes beim NÖ Familienreferat eingelangt sein.
Antragsformulare gibt es auf allen Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und zum Herunterladen unter:

www.noel.gv.at
Weitere Informationen unter:
Amt der NÖ Landesregierung, Familienreferat
Landhausplatz 1, Haus 9, 3109 St.Pölten
Tel.: 02742/9005-1-9005

Kontaktstelle für Alleinerziehende
Angebote: Beratung, regelmäßige offene Treffen, Kontakttreffen, Seminare, Vorträge, Selbsthilfegruppen

1010 Wien, Stephansplatz 6/Stg.3/6.Stock/Zimmer 622 Tel. 01 51552 / 3343
E-Mail: alleinerziehende@edw.or.at
www.alleinerziehende.at

Kostenlose Rechtsberatung
Die Rechtsanwaltskammern Österreichs bieten in jedem Bundesland eine so genannte "Erste Anwaltliche Auskunft" an. In einem ersten, kostenlosen Orientierungsgespräch erhalten Personen Hilfe bezüglich der Rechtslage und der weiteren Vorgehensweise in einem konkreten Fall.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:

NÖ Rechtsanwaltskammer
3100 St. Pölten, Andreas Hofer Straße 6
Tel. 02742/71650-0
E-Mail: office@raknoe.at
www.raknoe.at

Kostenloses Telefonieren für Handys
Personen mit niedrigem Einkommen (u.a. BezieherInnen von Pflegegeld, Pension, Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, Studienbeihilfe, Sozialhilfe,..) können einen Antrag auf Befreiung von Fernseh- und Rundfunkgebühren bzw. Zuschussleistungen zum Fernsprechentgelt (Telefongebühren) stellen. Die Gewährung eines Zuschusses zum Fernsprechentgelt ist nur für Festnetztelefone und Wertkartenhandys möglich und an bestimmte Telefonanbieter gebunden. Telefonanbieter mit Fördermöglichkeit z.B. Telekom, Kabel-TV Amstetten, Mobilkom Austria, T-Mobile Austria, Orange Austria, 3-Hutchision)
Befreiungsantrag direkt bei der GIS und auch in Raiffeisenbank, in Gemeindeämtern, Postfilialen oder direkt bei der GIS. http://www.orf-gis.at/?kategorie=gebuehren&thema=befreiung

GIS Gebühren Info Service GmbH
1051 Wien, Postfach 1000, Service-Hotline: 0810 00 10 80 (Mo. - Fr. 8-21 Uhr, Sa. 9-17 Uhr)
Kundendienst: 1040 Wien, Faulmanngasse 4 (Mo. - Fr. 8-18 Uhr)
E-Mail: gis.office@orf-gis.at, Internet: www.orf-gis.at

Krisentelefon 0800/202016
Das Land NÖ hat ein psychosoziales Krisentelefon eingerichtet. ExpertInnen stehen unter der kostenfreien Nummer 0800/202016 für anonyme Hilfe in krisenhaften Situationen zur Verfügung. Dieses Angebot wird vom Land NÖ über den NÖGUS finanziert. Die Beratung erfolgt anonym, kostenlos und professionell.
Das Krisentelefon steht von Montag bis Freitag von 19:00 bis 07:00 Uhr und an den Wochenenden wie an Feiertagen rund um die Uhr zur Verfügung. zum Seitenanfang