| So kommt das Geld in's Börsel | ||
|---|---|---|
| Online Broschüre - Herausgeberinnen: Strategische Partnerinnenschaft (FMBB und AMS NÖ) | ||
Informationen Adressen und Links in alphabetischer Reihenfolge |
Überschriften |
|
Katastrophenhilfe österreichische FrauenFinanzielle Unterstützung für in Not geratene Familien, alleinstehende Mütter, alte und behinderte Menschen bei Brand-, Hochwasser-, Lawinen- und anderen Naturkatastrophen, bei Lebenskatastrophen (z.B. Tod des Familienerhalters), Familien in Not, Unfall/schwere Krankheit/Invalidität, Menschen mit Behinderungen, alten Menschen, die besonders bedürftig sind, Kindern und Jugendlichen in besonderen Notlagen, bei unverschuldeten finanziellen Notsituationen.In jedem Bundesland stehen Ansprechpartnerinnen zur Verfügung: KÖF Landesleitung NÖ: Elfriede Strasshofer
KinderbetreuungsgeldDas Kinderbetreuungsgeld steht allen Eltern zu, unabhängig davon, ob diese erwerbstätig oder pflichtversichert sind bzw. waren.Die Eltern müssen im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben, Anspruch auf Familienbeihilfe haben, rechtmäßig in Österreich leben, die vorgeschriebenen Mutter-Kind-Paß-Untersuchungen müssen durchgeführt werden und die Zuverdienstgrenze darf nicht überschritten werden. Den Eltern stehen seit 1.1.2010 fünf verschiedene Varianten des Bezugs mit unterschiedlicher Höhe und Bezugsdauer und Aufteilung des Bezugs auf Mutter und Vater zur Auswahl. Es sind spezielle Regelungen für Alleinerziehende und für einkommensschwache Familien vorgesehen (z.B. Anspruch auf zusätzlich € 180,-- monatlich für max. 1 Jahr bei Kinderbetreuungsgeld-Variante 2 bis 5, nicht bei einkommens- abhängigem Kinderbetreuungsgeld, für einkommensschwache Familien zusätzlich). Informationen unter:
Kontaktstelle für AlleinerziehendeAngebote: Beratung, regelmäßige offene Treffen, Kontakttreffen, Seminare, Vorträge, Selbsthilfegruppen1010 Wien, Stephansplatz 6/Stg.3/6.Stock/Zimmer 622 Tel. 01 51552 / 3343
Kostenlose RechtsberatungDie Rechtsanwaltskammern Österreichs bieten in jedem Bundesland eine so genannte "Erste Anwaltliche Auskunft" an. In einem ersten, kostenlosen Orientierungsgespräch erhalten Personen Hilfe bezüglich der Rechtslage und der weiteren Vorgehensweise in einem konkreten Fall.Weitere Informationen und Ansprechpartner: NÖ Rechtsanwaltskammer
Kostenlosen Telefonieren für HandysPersonen mit niedrigem Einkommen (u.a. BezieherInnen von Pflegegeld, Pension, Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, Studienbeihilfe, Sozialhilfe,..) können einen Antrag auf Befreiung von Fernseh- und Rundfunkgebühren bzw. Zuschussleistungen zum Fernsprechentgelt (Telefongebühren) stellen. Die Gewährung eines Zuschusses zum Fernsprechentgelt ist nur für Festnetztelefone und Wertkartenhandys möglich und an bestimmte Telefonanbieter gebunden. Telefonanbieter mit Fördermöglichkeit z.B. Telekom, Kabel-TV Amstetten, Mobilkom Austria, T-Mobile Austria, Orange Austria, 3-Hutchision)Befreiungsantrag direkt bei der GIS und auch in Raiffeisenbank, in Gemeindeämtern, Postfilialen oder direkt bei der GIS. http://www.orf-gis.at/?kategorie=gebuehren&thema=befreiung GIS Gebühren Info Service GmbH
Krisentelefon 0800/202016Das Land NÖ hat ein psychosoziales Krisentelefon eingerichtet. ExpertInnen stehen unter der kostenfreien Nummer 0800/202016 für anonyme Hilfe in krisenhaften Situationen zur Verfügung. Dieses Angebot wird vom Land NÖ über den NÖGUS finanziert. Die Beratung erfolgt anonym, kostenlos und professionell.Das Krisentelefon steht von Montag bis Freitag von 19:00 bis 07:00 Uhr und an den Wochenenden wie an Feiertagen rund um die Uhr zur Verfügung.
| ||