| So kommt das Geld in's Börsel | ||
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| Online Broschüre - Herausgeberinnen: Strategische Partnerinnenschaft (FMBB und AMS NÖ) | ||
Informationen Adressen und Links in alphabetischer Reihenfolge |
Überschriften |
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NÖ FamilienhilfeDie NÖ Familienhilfe kann im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld (frühestens ab dem 30. Lebensmonat) bis zum 42. Lebensmonats des Kindes gewährt werden, wenn das Kind nicht den Kindergarten besucht bzw. keine familienergänzende Kinderbetreuungsförderung des Landes Niederösterreich in Anspruch genommen wird sondern zu Hause betreut wird. Die Förderhöhe beträgt monatlich zwischen 75 Euro und 436 Euro und wird im Nachhinein ausbezahltAntrag und Informationen NÖ Familienhilfe: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat
NÖ Frauentelefon 0800/800 810Das NÖ Frauentelefon bietet kostenlose und vertrauliche Erstberatung für Frauen in belastenden, psychischen, sozialen, gesundheitlichen, rechtlichen und ökonomischen Fragen und Situationen.Mo bis Fr von 8 bis 17 Uhr,
Notstandsbeihilfe der NÖ LandesregierungWer ohne eigenes Verschulden in eine Notsituation geraten ist bzw. finanzielle Schwierigkeiten hat, kann eine einmalige, nicht rückzahlbare Beihilfe in der Höhe von höchstens 2.625,-- Euro, in Ausnahmefällen in der Höhe von höchstens 3.950,-- Euro erhalten. Einzureichen ist mit formlosem Schreiben, siehe "zum Antrag"Amt der NÖ Landesregierung
NÖ WohnassistenzEs wird Unterstützung für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen in Form von Bereitstellung geförderter und leistbarer Wohnungen sowie von sozialarbeiterischer Beratung angeboten. Ziel ist die Erlangung der Wohnungserhaltungsfähigkeit innerhalb eines Jahres, so dass die Wohnung übernommen werden kann.E-Mail: office@wohnassistenz-noe.at, www.wohnassistenz-noe.at
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