So kommt das Geld in's Börsel strategische PartnerinnenschaftStand: 01/12/2009
Online Broschüre - Herausgeberinnen: Strategische Partnerinnenschaft (FMBB und AMS NÖ)
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Armut

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Frauenarmut in Österreich

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Pendlerinnenhilfe mit Ökobonus
Wer täglich oder wöchentlich vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort pendelt, kann eine Pendlerhilfe erhalten, die 40% des Preises von 11 Monatsstreckenkarten der ÖBB beträgt. Voraussetzung ist, dass die Mindestentfernung vom Wohn- zum Arbeitsort 25 km beträgt, für die Fahrten finanzielle Aufwendungen entstehen und das Gesamtfamilieneinkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht übersteigt.
Mit der NÖ Pendlerhilfe unterstützt das Land NÖ Personen, die vom Wohn- zum Arbeitsort pendeln müssen und dafür finanzielle Aufwendungen haben. Die Förderung beträgt 40% bzw. 60% bei Inanspruchnahme des Ökobonus des Preises von 11 Monatsstreckenkarten der ÖBB der jeweiligen Entfernungskategorie für Regional- und Eilzüge. Mindestentfernung Wohnort - Arbeitsort ist 25 km. Das Gesamtfamilieneinkommen darf eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten.

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung F3, Arbeitnehmerförderung
E-Mail: post.f3anf@noel.gv.at, Tel: 02742/9005
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1