| So kommt das Geld in's Börsel | ||
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| Online Broschüre - Herausgeberinnen: Strategische Partnerinnenschaft (FMBB und AMS NÖ) | ||
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Pendlerinnenhilfe mit ÖkobonusWer täglich oder wöchentlich vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort pendelt, kann eine Pendlerhilfe erhalten, die 40% des Preises von 11 Monatsstreckenkarten der ÖBB beträgt. Voraussetzung ist, dass die Mindestentfernung vom Wohn- zum Arbeitsort 25 km beträgt, für die Fahrten finanzielle Aufwendungen entstehen und das Gesamtfamilieneinkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht übersteigt.Mit der NÖ Pendlerhilfe unterstützt das Land NÖ Personen, die vom Wohn- zum Arbeitsort pendeln müssen und dafür finanzielle Aufwendungen haben. Die Förderung beträgt 40% bzw. 60% bei Inanspruchnahme des Ökobonus des Preises von 11 Monatsstreckenkarten der ÖBB der jeweiligen Entfernungskategorie für Regional- und Eilzüge. Mindestentfernung Wohnort - Arbeitsort ist 25 km. Das Gesamtfamilieneinkommen darf eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung F3, Arbeitnehmerförderung
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