| So kommt das Geld in's Börsel | ||
|---|---|---|
| Online Broschüre - Herausgeberinnen: Strategische Partnerinnenschaft (FMBB und AMS NÖ) | ||
Informationen Adressen und Links in alphabetischer Reihenfolge |
Überschriften |
|
Pendlerinnenhilfe mit ÖkobonusWer täglich oder wöchentlich vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort pendelt, kann eine Pendlerhilfe erhalten, die 40% des Preises von 11 Monatsstreckenkarten der ÖBB beträgt. Voraussetzung ist, dass die Mindestentfernung vom Wohn- zum Arbeitsort 25 km beträgt, für die Fahrten finanzielle Aufwendungen entstehen und das Gesamtfamilieneinkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht übersteigt.Mit der NÖ Pendlerhilfe unterstützt das Land NÖ Personen, die vom Wohn- zum Arbeitsort pendeln müssen und dafür finanzielle Aufwendungen haben. Die Förderung beträgt 40% bzw. 60% bei Inanspruchnahme des Ökobonus des Preises von 11 Monatsstreckenkarten der ÖBB der jeweiligen Entfernungskategorie für Regional- und Eilzüge. Mindestentfernung Wohnort - Arbeitsort ist 25 km. Das Gesamtfamilieneinkommen darf eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung F3, Arbeitnehmerförderung
PflegegeldPflegegeld kann bezogen werden, wenn ein ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird und ein ständiger Pflegebedarf von zumindest mehr als 50 Stunden im Monat besteht.Die Höhe des Pflegegeldes wird - je nach Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfs und unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit - in sieben Stufen festgelegt Die Zuständigkeit für das Pflegegeld richtet sich nach der Grundleistung, d.h. für das Pflegegeld ist jener Entscheidungsträger zuständig, der auch die Pension oder Rente auszahlt (z.B. bei Bezug einer Pension aus der Sozialversicherung die Pensionsversicherungsanstalt, bei Bezug einer Vollrente aus der Unfallversicherung die Unfallversicherungsanstalt). Psychotherapie - frauenspezifisch und kostenlos bzw. auf KrankenscheinEinige Frauen- und Mädchenberatungsstellen bieten frauenspezifische Psychotherapie kostenlos und auf Krankenschein an und/oder geben auch Auskünfte über kostenlose Therapiemöglichkeiten.In folgenden Frauenberatungsstellen wird kostenlose Psychotherapie angeboten:
| ||