| So kommt das Geld in's Börsel | ||
|---|---|---|
| Online Broschüre - Herausgeberinnen: Strategische Partnerinnenschaft (FMBB und AMS NÖ) | ||
Informationen Adressen und Links in alphabetischer Reihenfolge |
Überschriften |
|
Second Hand Shops (der Frauenbeschäftigungsprojekte in NÖ)In zahlreichen Second Hand Shops, geführt von arbeitsmarktpolitischen Frauenprojekten, können KundInnen günstig einkaufen:
UNiDA-Second Hand Shop
SelbsthilfegruppenAngebote: Kontaktstellen für alle Personen, die in den Bereichen Gesundheit und Soziales Rat suchen. Selbsthilfegruppen halten Treffen ab und tauschen wertvolle Erfahrungen aus. Auskünfte und das Verzeichnis aller Selbsthilfegruppen gibt es beim Dachverband der NÖ Selbsthilfegruppen. Der Dachverband vernetzt alle bereits existierenden Selbsthilfegruppen und berät engagierte Menschen, die eine neue Gruppe gründen möchten.Dachverband der NÖ Selbsthilfegruppen
SOMA-Märkte in NiederöstereichLebensmittel und verschiedene Produkte des täglichen Gebrauchs, die regulär in den Supermärkten nicht mehr verkauft werden - werden an Menschen mit geringem Einkommen günstig verkauft Die Einkommensgrenze für 1 Personenhaushalt ist 820 Euro, 2 Personenhaushalt 1.230 Euro. Besondere Belastungen, wie beispielsweise nachweisbare Schuldentilgungen, werden extra berücksichtigt.Gegen Vorlage des Einkommensnachweises (Lohn- oder AMS Bestätigung, Pensions- oder Sozialhilfebescheid), des aktuellen Meldenachweises, eines Lichtbildausweises und eines Fotos wird der Einkaufspass kostenlos im Geschäftslokal ausgestellt. Der Einkaufspass berechtigt zu 3 Einkäufen pro Woche mit einem Limit von 10 Euro pro Einkauf. Zentrale
Schuldnerberatung NÖDie Schuldnerberatung NÖ bietet verschuldeten Einzelpersonen, Familien und Haushalten Hilfe zur Selbsthilfe an, um die Ver- bzw. Überschuldung zu beseitigen oder zu verringernPersonen mit bereits manifesten Schuldenproblemen können zunächst ein Erstgespräch vereinbaren, bei welchem sie die vorhandenen Unterlagen, wie z. B. Gläubigerlisten mitbringen. Eine Bestandsaufnahme der Einnahmens- und Ausgabensituation sowie der Schulden wird durchgeführt, erste existenzsichernde Maßnahmen stehen im Vordergrund. Weitere Vereinbarungen dienen dazu, Wege aus der finanziellen Krise zu erarbeiten, mögliche Sanierungsmaßnahmen zu entwerfen und umzusetzen. Die Unterstützung durch die Schuldnerberatungsstelle erfolgt bei der Erhebung des Schuldenstandes, Verhandlungen mit Gläubigern im Rahmen eines außergerichtlichen Ausgleichs, sowie eventueller gerichtlicher Begleitung und Vertretung im Privatkonkurs. Die Beratung folgt den Grundsätzen der Verschwiegenheit und ist kostenlos. Eine telefonische Voranmeldung ist für einen Beratungstermin erforderlich. Schuldnerberatung NÖ gGmbH - Zentrale
SozialhilfePersonen, die nicht in der Lage sind, für Angehörige oder für sich selbst zu sorgen, können um Sozialhilfe ansuchen.Die Angehörigen müssen unterhaltsberechtigt sein. Sollte von anderer Seite Hilfe möglich sein kann keine Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt werden. Als Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfs können einmalige oder laufende Geldleistungen oder Sachleistungen, insbesondere durch Gewährung des Lebensunterhaltes in einem geeigneten Heim, genehmigt werden oder auch die Übernahme von Kosten, die erforderlich sind, um einen Anspruch auf eine angemessene Alterssicherung zu erlangen (Ankauf von Versicherungszeiten in der Sozialversicherung). Weiters kann um Hilfe bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung (umfasst die Kosten für alle erforderlichen Leistungen, wie sie Versicherte der NÖ Gebietskrankenkasse beanspruchen können, soweit es sich nicht um Geldleistungen handelt) oder um Hilfe bei stationärer Pflege (beinhaltet alle Betreuungs- und Plegemaßnahmen in den NÖ Landespensionisten- und Pflegeheimen oder in Vertragseinrichtungen. Auch die Pflege zu Hause durch einen anerkannten sozialmedizinischen oder sozialen Betreuungsdienst ist ab einem gewissen Ausmaß der stationären Pflege gleichzusetzen). Weiters können Bestattungskosten übernommen werden. Es werden für sozial Bedürftige Raumheizungsbeihilfen (November bis März), Mietkostenzuschüsse, Bekleidungsbeihilfen genehmigt. Zuständige Behörde: Ihre Bezirkshauptmannschaft Hilfe in besonderen Lebenslagen Die Hilfe in besonderen Lebenslagen umfasst Leistungen für Personen, die zur Bewältigung von außergewöhnlichen Schwierigkeiten in ihren persönlichen, familären, wirtschaftlichen oder sozialen Verhältnissen der Hilfe bedürfen. Es können Hilfen zur Schaffung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage (unverzinsliches Darlehen, nichtrückzahlbare Beihilfen), Hilfe für Familien und alte Menschen (unverzinsliches Darlehen, nichtrückzahlbare Beihilfen), Hilfen für Obdachlose Und bei Gewalt durch Angehörige, Hilfe bei Schuldenproblemen genehmigt werden. Der Sozialhilfeantrag kann bei der zuständigen Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft beantragt werden. Anmerkung: Ab 1. September 2010 wird die Sozialhilfe durch die bedarforientierte Mindestsicherung ersetzt werden.
| ||