So kommt das Geld in's Börsel strategische PartnerinnenschaftStand: 27/05/2010
Online Broschüre - Herausgeberinnen: Strategische Partnerinnenschaft (FMBB und AMS NÖ)
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Armut

Definition von "Armut"

Frauenarmut in Österreich

Armutsfallen bei Frauen

Strategien gegen die Armut von Frauen

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Second Hand Shops (der Frauenbeschäftigungsprojekte in NÖ)
In zahlreichen Second Hand Shops, geführt von arbeitsmarktpolitischen Frauenprojekten, können KundInnen günstig einkaufen:

UNiDA-Second Hand Shop
Verkauf von Kommissionsware (Damen- und Kinderbekleidung, Kinderartikel, Spielzeug und Bücher)
3300 Amstetten, Preinsbacherstr. 5, Tel. 07472/29 1923300
E-Mail: unida.shop@aon.at
Modätex Frauen Bildungs- und Beschäftigungsprojekt
An- & Verkauf von Kinder-, Damen- und Herren-Secondhand-Mode
3830 Waidhofen/Th., Biomasses 18, Tel. 02842/20 433
E-Mail: modaetex@eibe-waidhofen.at oder www.eibe-waidhofen.at

Bunttex- Second-Hand_Shop
3950 Gmünd, Schubertplatz 19, Tel. 02852/54519
E-Mail: bunttex@aon.at
www.lebmit-bunttex.at

LUNA Textiles Frauenbeschäftigungsprojekt Hollabrunn
Second Hand Mode
2000 Hollabrunn, Mühlgasse 1, Tel. 02952/30520
E-Mail: textiles@luna.frauenprojekt.at
www.luna.frauenprojekt.at

Verein NESIB
Second Hand-Shop
Wiener Straße 36, 2620 Neunkirchen, Tel. 02635/64504
E-Mail: office@nesib.at
www.nesib.at

Emmaus Altwarenhandel
Über den Altwarenhandel der Emmausgemeinschaft werden gespendete Möbel und Dinge angeboten, die über Räumungen und Entrümpelungen zu Emmaus gelangt sind.
3100 St.Pölten-Viehofen, Ortweingasse 4-6, Tel. 0676/ 88 0 44 520

Phönix Ostarrichi - Ternitz
2630 Ternitz-Pottschach, Handelsstraße 3
Tel.: 02630/34240

Verein Lima
3180 Lilienfeld, Marktlerstraße 52, Tel. 02762/52894
lima@pgv.at zum Seitenanfang

Selbsthilfegruppen
Angebote: Kontaktstellen für alle Personen, die in den Bereichen Gesundheit und Soziales Rat suchen. Selbsthilfegruppen halten Treffen ab und tauschen wertvolle Erfahrungen aus. Auskünfte und das Verzeichnis aller Selbsthilfegruppen gibt es beim Dachverband der NÖ Selbsthilfegruppen. Der Dachverband vernetzt alle bereits existierenden Selbsthilfegruppen und berät engagierte Menschen, die eine neue Gruppe gründen möchten.

Dachverband der NÖ Selbsthilfegruppen
Wienerstraße 54 / Stiege A / 2. Stock
(Tor zum Landhaus) Tel. 02742/22644
3109 St. Pölten Fax: 02742/22686
E-Mail: info@selbsthilfenoe.at www.selbsthilfenoe.at

SOMA-Märkte in Niederöstereich
Lebensmittel und verschiedene Produkte des täglichen Gebrauchs, die regulär in den Supermärkten nicht mehr verkauft werden - werden an Menschen mit geringem Einkommen günstig verkauft Die Einkommensgrenze für 1 Personenhaushalt ist 820 Euro, 2 Personenhaushalt 1.230 Euro. Besondere Belastungen, wie beispielsweise nachweisbare Schuldentilgungen, werden extra berücksichtigt.
Gegen Vorlage des Einkommensnachweises (Lohn- oder AMS Bestätigung, Pensions- oder Sozialhilfebescheid), des aktuellen Meldenachweises, eines Lichtbildausweises und eines Fotos wird der Einkaufspass kostenlos im Geschäftslokal ausgestellt. Der Einkaufspass berechtigt zu 3 Einkäufen pro Woche mit einem Limit von 10 Euro pro Einkauf.

Zentrale
SOMA St. Pölten
3100 St. Pölten, Linzer Straße 24; Tel.: 0676/ 880 44 620
E-Mail: soma@samnoe.at www.samnoe.at

SOMA Amstetten
3300 Amstetten, Wagmeisterstraße 7
SOMA Krems mit Cafe
3500 Krems, Bahnhofsplatz 6-8, Tel.: 0676 - 479 16 99
E-Mail: soma.krems@aon.at

SOMA Mödling
2340 Mödling, Bahnstraße 4

Soma Schwechat mit Cafe
2320 Schwechat, Sendnergasse 24, Tel. 01 / 8903388

SOMA Stockerau
2000 Stockerau, Judithastraße 5

SOMA Ternitz mit Cafe und Flohmarkt
2630 Ternitz, Gfiederstraße 3, Tel. 0676/88044577

SOMA Tulln
3430 Tulln, Frauentorgasse 9 - 13

SOMA Waldviertel Mobil
Der mobile Sozialmarkt Waldviertel ist ein Pilotprojekt in NÖ und stellt den Versuch dar, auch dünner besiedelte Gebiete - wie das Waldviertel - flächendeckend mit dem Sozialmarktangebot zu versorgen. Das SOMAmobil fährt in der ersten Ausbaustufe folgende 15 Gemeinden an: Gmünd, Schrems, Weitra, Heidenreichstein, Litschau, Waidhofen a.d.T, Waidhofen a.d.T./Land, Vitis, Groß-Siegharts, Zwettl, Allentsteig, Gföhl, Horn, Gars, Eggenburg.
Fahrplan unter: www.samnoe.at oder Tel.: 0676/ 880 44 620,
E-Mail: soma@samnoe.at

Soma Wiener Neustadt mit Cafe
2700 Wr.Neustadt, Grazer Strasse 81, Tel. 02622 / 24035

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Schuldnerberatung NÖ
Die Schuldnerberatung NÖ bietet verschuldeten Einzelpersonen, Familien und Haushalten Hilfe zur Selbsthilfe an, um die Ver- bzw. Überschuldung zu beseitigen oder zu verringern
Personen mit bereits manifesten Schuldenproblemen können zunächst ein Erstgespräch vereinbaren, bei welchem sie die vorhandenen Unterlagen, wie z. B. Gläubigerlisten mitbringen. Eine Bestandsaufnahme der Einnahmens- und Ausgabensituation sowie der Schulden wird durchgeführt, erste existenzsichernde Maßnahmen stehen im Vordergrund.
Weitere Vereinbarungen dienen dazu, Wege aus der finanziellen Krise zu erarbeiten, mögliche Sanierungsmaßnahmen zu entwerfen und umzusetzen.
Die Unterstützung durch die Schuldnerberatungsstelle erfolgt bei der Erhebung des Schuldenstandes, Verhandlungen mit Gläubigern im Rahmen eines außergerichtlichen Ausgleichs, sowie eventueller gerichtlicher Begleitung und Vertretung im Privatkonkurs.
Die Beratung folgt den Grundsätzen der Verschwiegenheit und ist kostenlos. Eine telefonische Voranmeldung ist für einen Beratungstermin erforderlich.

Schuldnerberatung NÖ gGmbH - Zentrale
3100 St. Pölten, Herrengasse 1, Tel: 02742/35 54 20-0
E-Mail: st.poelten(at)sbnoe.at

Schuldnerberatung NÖ gGmbH Amstetten
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 45, Tel: 07472/67 138
E-Mail: amstetten(at)sbnoe.at

Schuldnerberatung NÖ gGmbH - Hollabrunn
2020 Hollabrunn, Babogasse 10, Tel: 02952/20 431
E-Mail: hollabrunn(at)sbnoe.at

Schuldnerberatung NÖ gGmbH - Wr. Neustadt
2700 Wr. Neustadt, Kesslergasse 11, Tel: 02622/84 855
E-Mail: wr.neustadt(at)sbnoe.at

Schuldnerberatung NÖ gGmbH - Zwettl
3910 Zwettl, Landstraße 31/1, Tel: 02822/57 036
E-Mail: zwettl(at)sbnoe.at

Sozialhilfe
Personen, die nicht in der Lage sind, für Angehörige oder für sich selbst zu sorgen, können um Sozialhilfe ansuchen.
Die Angehörigen müssen unterhaltsberechtigt sein. Sollte von anderer Seite Hilfe möglich sein kann keine Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt werden.

Als Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfs können einmalige oder laufende Geldleistungen oder Sachleistungen, insbesondere durch Gewährung des Lebensunterhaltes in einem geeigneten Heim, genehmigt werden oder auch die Übernahme von Kosten, die erforderlich sind, um einen Anspruch auf eine angemessene Alterssicherung zu erlangen (Ankauf von Versicherungszeiten in der Sozialversicherung). Weiters kann um Hilfe bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung (umfasst die Kosten für alle erforderlichen Leistungen, wie sie Versicherte der NÖ Gebietskrankenkasse beanspruchen können, soweit es sich nicht um Geldleistungen handelt) oder um Hilfe bei stationärer Pflege (beinhaltet alle Betreuungs- und Plegemaßnahmen in den NÖ Landespensionisten- und Pflegeheimen oder in Vertragseinrichtungen. Auch die Pflege zu Hause durch einen anerkannten sozialmedizinischen oder sozialen Betreuungsdienst ist ab einem gewissen Ausmaß der stationären Pflege gleichzusetzen).
Weiters können Bestattungskosten übernommen werden.
Es werden für sozial Bedürftige Raumheizungsbeihilfen (November bis März), Mietkostenzuschüsse, Bekleidungsbeihilfen genehmigt.
Zuständige Behörde: Ihre Bezirkshauptmannschaft

Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen umfasst Leistungen für Personen, die zur Bewältigung von außergewöhnlichen Schwierigkeiten in ihren persönlichen, familären, wirtschaftlichen oder sozialen Verhältnissen der Hilfe bedürfen.
Es können Hilfen zur Schaffung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage (unverzinsliches Darlehen, nichtrückzahlbare Beihilfen), Hilfe für Familien und alte Menschen (unverzinsliches Darlehen, nichtrückzahlbare Beihilfen), Hilfen für Obdachlose
Und bei Gewalt durch Angehörige, Hilfe bei Schuldenproblemen genehmigt werden.

Der Sozialhilfeantrag kann bei der zuständigen Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft beantragt werden.

Anmerkung:
Ab 1. September 2010 wird die Sozialhilfe durch die bedarforientierte Mindestsicherung ersetzt werden. zum Seitenanfang