So kommt das Geld in's Börsel strategische PartnerinnenschaftStand: 01/12/2009
Online Broschüre - Herausgeberinnen: Strategische Partnerinnenschaft (FMBB und AMS NÖ)
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Armut

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Wohnbeihilfe
Die Wohnbeihilfe ist grundsätzlich ein Baukostenzuschuss; Grundlage für die Berechnung des Aufwandes zum Wohnen ist daher die Rückzahlung von Förderungsdarlehen und Ausleihungen, welche im Zuge der Errichtung oder Sanierung einer geförderten Wohnung/eines geförderten Eigenheimes in Anspruch genommen wird.

Dieser Zuschuss bzw. diese Beihilfe ist variabel und richtet sich nach dem Einkommen und der Belastung durch Rückzahlungsverpflichtungen aus der Finanzierung der geförderten Errichtung oder Sanierung.

Amt der NÖ Landesregierung, Wohnungsförderung
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133